QMS

QMS

Gesetzliche Grundlagen:
QMS beruht auf dem § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz  und auf dem § 56 Abs. 2 SchUG.
  • QMS (Qualitätsmanagement für Schulen) ist eine Initiative des BMUKK für pädagogische Qualitätsentwicklung
    und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. QMS versteht sich als
    Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen
    des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.
  • Ziel von QMS ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu
    bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das
    eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzende,
    sachlich fundierte Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des
    Bildungsniveaus führen.

QMS – Themen der Volksschule Mauerbach:

  • Thema 1:
    Klimaschule
  • Thema 2:
    Feedbackkultur etablieren