QMS
QMS
Gesetzliche Grundlagen:
QMS beruht auf dem § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz und auf dem § 56 Abs. 2 SchUG.
- QMS (Qualitätsmanagement für Schulen) ist eine Initiative des BMUKK für pädagogische Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. QMS versteht sich als
Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen
des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren. - Ziel von QMS ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu
bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das
eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzende,
sachlich fundierte Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des
Bildungsniveaus führen.
QMS – Themen der Volksschule Mauerbach:
- Thema 1:
Klimaschule - Thema 2:
Feedbackkultur etablieren